Impressum

Herausgeber:
Verbandsgemeinde Rülzheim
Ortsgemeinde Leimersheim 
Matthias Schardt (Bürgermeister)
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Tel: +49 (0) 7272 / 7002-0
Fax: +49 (0) 7272 / 7002-1066
Email: info@ruelzheim.de
Internet: www.ruelzheim.de


Redaktion:
Emil Weschler
Am Brühl 3
76774 Leimersheim
Tel: +49 (0) 7272 / 1461
Email: genealogie-leimersheim@gmx.de


Genealogie-Software TNG:
EASY Solutions
Uwe Traschütz (Geschäftsführer)
Im Wiesengrund 11
76889 Klingenmünster
Tel: +49 (0) 6349 / 939 666
Email: info@easy-solutions.eu
Internet: www.easy-solutions.eu


Konzeption, Grafik, Programmierung:
redlingshöfer+hofmann
Felix Redlingshöfer (Geschäftsführer)
Weißquartierstraße 33
76829 Landau i. d. Pfalz
Tel: +49 (0) 6341 / 898 014
Email: info@rh-dev.de
Internet: www.rh-dev.de

Entitäts- und Content-Management-System
syync+ by redlingshöfer+hofmann
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG RÜLZHEIM

Die Verbandsgemeinde Rülzheim ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Matthias Schardt.

Haftungshinweis: 

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Elektronische Kommunikation:

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung: info@ruelzheim.de

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungs-verfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen elektronischen Kommunikation eröffnet.

Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll.

Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.

Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:

Die "Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim" bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der "Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim" und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.